Aktuelles

Juni 2022

 

Lieber Kunde,

 

aufgrund der extrem starken Nachfrage nach Photovoltaikanlagen müssen wir Sie um Geduld bitten, leider sind unsere Kapazitäten beschränkt aber wir tun was wir können.

 

Falls wir telefonisch nicht erreichbar sind, bitte einfach auf den Anrufbeantworter sprechen oder schreiben Sie uns eine

Email: etm@etm-online.de

 

 

Marktstammdatenregister

 

Am 31.Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur das Internetportal Marktstammdatenregister gestartet. Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben.

 

Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren.

Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.

 

Damit die Zahlungen nach dem EEG Gesetzt oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vorgegebenen Fristen beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.

 

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals.

 

Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

 

Unter www.marktstammdatenregister.de, können die Anlagen registiert werden. Eine Hotline steht unter der Nummer 0228/14-3333 zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesnetzagentur und solar-professionell